Auszahlung der Ausbildungsbeiträge Stipendienfonds

Jugendliche Ortsbürgerinnen und Ortsbürger in Ausbildung sind bis zum 26. Altersjahr zum Bezug berechtigt. Es werden pro Person maximal 4 Bezüge ausbezahlt, die Bezüge müssen nicht aufeinanderfolgend sein.

Informieren Sie sich über die Bestimmungen im Reglement über den Stipendienfonds.