Mietbedingungen

Reservation

Im Belegungsplan können die bereits reservierten Termine nachgeschaut werden. Mittels dem Formular Reservationsanfrage kann beim Vermieter um eine Reservation nachgefragt werden.

Für die Belegung des Gantlokals wird im Voraus ein Benützungsvertrag abgeschlossen. Die definitive Reservation erfolgt nach Vertragsunterzeichnung durch den Verantwortlichen der Ortsgemeinde Balgach.

Zuständig für die Entgegennahme der Rerservation und den Abschluss des Benützungsvertrages ist

Brigitte Halter, Siedlung Erlenhof, 9436 Balgach, Telefon 071 722 10 23, Mobil 077 457 06 17

brigitte.halter@ogbalgach.ch

Erst nach Abschluss des Benützungsvertrages wird die Reservation bestätigt und im Belegungsplan durch die Ortsgemeinde entsprechendmarkiert.

Für die Dauer der Belegung (von der Übernahme bis zur Rückgabe) ist von Seiten der Benützer im Benützungsvertrag eine verantwortliche Person zu bezeichnen.

Kaution und Annullierung

Die Kaution beträgt Fr. 400 (für jugendliche Mieterinnen und Mieter unter 26 Jahren Fr. 800) und wird bei der Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig (bar). Dieser Betrag wird nach ordnungsgemässer Rückgabe rückerstattet bzw. mit den Kosten verrechnet. Wird die Reservation nach Abschluss des Benützungsvertrages aufgelöst, so werden Annullierungskosten von Fr. 100 geltend gemacht.

Kosten der Benützung

Die Kosten für die Benützung der Räumlichkeiten sind nach Personen wie folgt abgestuft:

bis 25 Personen Fr. 250 / bis 50 Pers. Fr. 350 / bis 75 Pers. Fr. 425 / bis 100 Pers. Fr. 500

Sofern die Festbankgarnituren der Ortsgemeinde benützt werden, wird dafür ein Pauschalbetrag von Fr. 25 verrechnet.

Versicherung

Bei selbstverschuldeten Sach- und Personenschäden übernimmt die Ortsgemeinde Balgach keine Haftung. Die Versicherung ist Sache des Mieters.

Zufahrt

Die Zufahrt ist auf einem separaten Situationsplan eingezeichnet. Die Naturstrassen müssen vorsichtig und mit Zurückhaltung befahren werden, um Staub und Kieswurf zu verhindern. Die Anzahl der Parkplätze beim Tratthof ist beschränkt (für max. 30 PW). Zusätzliche Parkplätze sind bei der Sportanlage/Hallenbad vorhanden.

Übernahme und Rückgabe der Räumlichkeiten

Die Abgabe der Schlüssel sowie die Übernahme der Räumlichkeiten und des Inventars erfolgt zirka 2 Tage vor der Belegung direkt vor Ort. Der genaue Zeitpunkt wird im Benützungsvertrag vereinbart.

Die Rückgabe der Schlüssel und der Räumlichkeiten hat am Folgetag nach der Belegung an den Verantwortlichen der Ortsgemeinde zu erfolgen. Der genaue Zeitpunkt wird ebenfalls im Benützungsvertrag festgehalten. Bei ordnungsgemässer Rückgabe wird gleichzeitig die Schlussabrechnung erstellt.

Benützung von Geräten, Mobiliar und Telefon

Es steht Geschirr für max. 100 Personen zur Verfügung. Mobiliar wie Stühle und Tische dürfen nicht ausserhalb des Gantlokals aufgestellt werden. Auf die fachgerechte Benützung bzw. die Bedienung von Kaffeemaschine, Waschmaschine, Kühlschränke, Heizung und Musikanlage wird am Übernahmetag hingewiesen. Im Weiteren liegen Bedienungsanleitungen auf. Geräte und Mobiliar sind mit der notwendigen Sorgfalt zu benützen.

Die Ortsgemeinde Balgach stellt kein Festnetz-Telefonanschluss zur Verfügung. Die Mieter/Benützer verpflichten sich, dass sie für Notfälle im Besitze eines funktionstüchtigen Mobil-Telefons sind. Die Notfallnummern sind in der Küche des Gantlokals gut sichtbar angeschlagen. Die Ortsgemeinde lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.

Die Feuerstelle im Freien ist öffentlich und nicht Bestandteil dieser Mietbedingungen.

Lärmemmissionen

Um zukünftige Anlässe nicht zu gefährden und aus Rücksicht auf die umliegenden Landwirtschaftsbetriebe mit ihren Tieren ist der Betrieb von Musikanlagen auf dem gesamten Trattareal nach 24:00 Uhr verboten. Unnötiger und üermässiger Lärm ist zu vermeiden.

Beschädigungen

Tragen Sie Sorge zu allen Einrichtungen im und um das Gantlokal! Allfällige Beschädigungen an Gebäude, Einrichtungen oder der Umgebung sind unverzüglich dem Verantwortlichen der Ortsgemeinde Balgach zu melden. Für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden haftet der Benützer (Mieter). Fehlendes oder beschädigtes Mobiliar oder Inventar (Geschirr usw.) wird auf Kosten des Mieters ersetzt.

Brandschutz / Feuerwerk im Freien

Im Gebäudeinnern gilt ein striktes RAUCHVERBOT! Zudem ist grösste Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer (Rechaudkerzen etc.) geboten, da alle Räume von Brandmeldern überwacht werden. Alle Aschenbecher, die im Freien benutzt wurden, dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Metalleimer entleert werden. Im Freien ist das Entfachen von Feuern nur auf der bestehenden Feuerstelle gestattet. Es ist zu beachten, dass die Feuerstelle öffentlich ist und von jedermann (mit)benützt werden kann. Mit dem von der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellten Brennholz ist sorgfältig umzugehen.

Es ist verboten, jegliche Art von Feuerwerkskörpern abzubrennen.

Reinigung

Der Mieter übernimmt die Räumlichkeiten in einen einwandfrei sauberen Zustand. Die Reinigung erfolgt durch den Mieter, muss dem Übernahmezustand entsprechen und wird bei der Rückgabe kontrolliert. Abfälle und Kehrichtsäcke sind mitzunehmen.

Eine allfällig notwendige Nachreinigung durch die Ortsgemeinde Balgach wird dem Mieter je nach Aufwand, mindestens aber mit Fr. 100 belastet.

Ende der Veranstaltung

Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist durch die im Benützungsvertrag als verantwortlich angegebene Person zu kontrollieren, ob alle Fenster, Türen und Läden verschlossen sind. Das Licht und gegebenenfalls Kerzen sind zu löschen. Während der Heizperiode ist die Heizung auf Nachtabsenkung (Mondsymbol) zu stellen.

Getränke

Ausser Kaffee können keine Getränke von der Ortsgemeinde bezogen werden. Bei sämtlichen Veranstaltungen im Gantlokal des Tratthofes ist die Sonnenbräu AG, Rebstein, oder ein Depositär der Sonnenbräu AG als Getränkelieferant zu berücksichtigen.

Einhaltung der Mietbedingungen / geltendes Recht

Diese Bedingungen sind für den Mieter nach Abschluss des Benützungsvertrages verbindlich.

Bei Verstössen gegen dieses Mietbedingungen oder den Benützungsvertrag behält sich die Ortsgemeinde vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Als Rechtsgrundlage dient das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Gültigkeit / Gerichtsstand

Dieses Mietbdingungen gelten für alle Reservationen ab 1. März 2010. Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Balgach.


Balgach, den 11.02.2010 / 24.10.2012 / 23.09.2015 (Nachtrag Lärmemmissionen)

Der Ortsverwaltungsrat