Jugendliche Ortsbürgerinnen und Ortsbürger in Ausbildung sind bis zum 26. Altersjahr zum Bezug berechtigt. Es werden pro Person maximal 4 Bezüge ausbezahlt, die Bezüge müssen nicht aufeinanderfolgend sein. Informieren Sie sich über die Bestimmungen im Reglement über den Stipendienfonds.
Termin Informationen:
Sa10Dez202210:30 bis 12:30 UhrSitzungszimmer Ortsgemeinde im Rathaus 2. StockAuszahlung der Ausbildungsbeiträge