Behörden der Ortsgemeinde Balgach
Die Organisation der Ortsgemeinde wird im Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen sowie in der Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Balgach festgelegt. Demnach organisiert sich die Ortsgemeinde als Gemeinde mit Bürgerversammlung.
Die Ortsgemeindebehörden sind der Ortsverwaltungsrat und die Geschäftsprüfungskommission. Der Ortsverwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern (Ortspräsident und vier Ortsverwaltungsräte). Für die administrativen Aufgaben ist die Ortsschreiberin zuständig.
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern welche den Präsidenten oder die Präsidentin aus ihren Reihen bestimmen.
Ortsverwaltungsrat und Geschäftsprüfungskommission werden alle vier Jahre von den Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern gewählt. Die Aufgabenregelung der Ortsgemeinde finden Sie hier
Die Behördenmitglieder stehen Ihnen gerne zur Verfügung.