10. Dezember 2022- Auszahlung der Ausbildungsbeiträge

Samstag, 10. Dezember 2022 – zwischen 10:30 Uhr und 12:30 Uhr im Sitzungszimmer der Ortsgemeinde im Rathaus, 2. Stock

Die Ortsgemeinde zahlt an diesem Tag die Ausbildungsbeiträge an in der Ausbildung stehende jugendliche Ortsbürgerinnen und Ortsbürger aus. 

Berechtigt zum Bezug eines Ausbildungsbeitrages sind Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr mit Balgacher Ortsbürgerrecht und mit Wohnsitz in Balgach, sofern sie die Ausbildungskriterien gemäss den Bestimmungen im „Reglement über den Stipendienfonds“ erfüllen.

Jede Bezügerin und jeder Bezüger hat während höchstens 4 Jahren Anrecht auf eine Auszahlung. Die Bezugsjahre müssen nicht aufeinanderfolgend sein. Als Stichtag für die Bezugsberechtigung sowie für den Wohnsitz gilt der 10. Dezember 2022. Die Bezugsberechtigten müssen den Betrag persönlich am publizierten Ort abholen und einen gültigen Personalausweis sowie einen am Stichtag gültigen Studenten- oder Lehrlingsausweis vorweisen. Ist eine bezugsberechtigte Person am Abholtag verhindert, so kann sie den Ortsverwaltungsrat unter Angabe der Gründe um Verschiebung der Auszahlung ersuchen. Der Ortsverwaltungsrat entscheidet über die Zulassung der aufgeführten Gründe und über den Zeitpunkt der allfälligen Auszahlung.

Verschiebungsgesuche müssen dem Ortsverwaltungsrat Balgach bis spätestens 1. Dezember 2022 schriftlich eingereicht werden (Zustelladresse: ORTSGEMEINDE BALGACH, z.H. Regula Frischknecht, Ortsschreiberin, Wiesenstrasse 10, 9436 Balgach).

Zu spät eintreffende Gesuche werden von Ortsverwaltungsrat abgelehnt!