13. Juni 2023- Referendumsvorlage- Reglement Stipendienfonds und Auflösung Stipendienfonds der Ortsgemeinde Balgach

Die Auszahlung der Ausbildungsbeiträge aus dem Stipendienfonds darf nicht mehr nur an Jugendliche mit Ortsbürgerrecht erfolgen. Das Vermögen des Fonds ist aufgebraucht und deswegen hat der Ortsverwaltungsrat an der Sitzung vom 7.6.23 die Auflösung des Stipendienfonds beschlossen. Diese Auflösung…

…untersteht dem fakultativen Referendum, gemäss Artikel 13 der Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Balgach.

100 Stimmberechtigte können schriftlich verlangen, dass eine Abstimmung durch die Bürgerschaft erfolgen soll.

Die Veröffentlichung ist am 13. Juni im amtlichen Publikationsorgan der «Rheintaler» erfolgt.

Die Auflagefrist beträgt 40 Tage und dauert vom 13. Juni bis am 22. Juli 2023.

 „Reglement über den Stipendienfonds“ 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Ortsschreiberin Regula Frischknecht, Wiesenstrasse 10, 9436 Balgach einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten.

Der Ortsverwaltungsrat Balgach